Barrierefreiheit ab 2025 Pflicht

Ab Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Erfahren Sie, wen das BFSG betrifft und was Sie jetzt tun müssen.

Frau im Rollstuhl am PC arbeitend an einem Schreibtisch

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und bringt weitreichende Veränderungen für viele Unternehmen mit sich. Die Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt kommen, sowie für Dienstleistungen, die ab diesem Datum für Verbraucherinnen und Verbraucher angeboten werden.

Zum Gesetz

Ziel ist es, digitale Inhalte für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zugänglich zu machen.  In diesem Artikel erfahren Sie, was das BFSG für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft vor allem Websites, Online-Shops und digitale Anwendungen.

Die Ausnahmen

Das BFSG gilt nicht für alle Webseiten eines Unternehmens. Betroffen sind nur solche, die eine Möglichkeit zum Vertragsschluss bieten und somit eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr darstellen. Dazu gehören insbesondere Online-Shops und Online-Marktplätze.

Für Webseiten, die sowohl Informationsinhalte als auch Funktionen für den Vertragsschluss anbieten (sogenannte hybride Webseiten), greift das BFSG nur auf die Bereiche, die direkt mit dem Abschluss eines Verbrauchervertrags zusammenhängen. Dabei sind alle Elemente der Webseite einzubeziehen, die letztlich auf den Verkauf ausgerichtet sind.

Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen ebenfalls nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro, sind von den Anforderungen ebenfalls ausgenommen.

Auch Shop-Betreiber, die keine Kleinstunternehmer sind, können unter bestimmten Bedingungen aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung von den Anforderungen befreit werden. Mehr erfahren

Unternehmen und Kleinstunternehmen, die digitale Produkte und/oder digitale Dienstleistungen oder monetäre Transaktionen auf den Markt bringen bzw. anbieten (B2C Onlineshops), sind jedoch vom BFSG betroffen und sollten rechtzeitig handeln.

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Was bedeutet Barrierefreiheit im digitalen Raum?

Barrierefreie digitale Angebote müssen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe nutzbar sein. Dies umfasst unter anderem:

Wahrnehmbarkeit über mehrere Sinne (z.B. Vorlesefunktion für Texte)

Gute Lesbarkeit durch angemessene Schriftgrößen und Kontraste

Einfache Navigation und Bedienbarkeit

Verständliche Informationsaufbereitung

Auch PDFs müssen barrierefrei gestaltet werden

Wie können Sie Ihr Unternehmen vorbereiten?

Analysieren Sie Ihre digitalen Angebote auf Barrierefreiheit

Erstellen Sie einen Umsetzungsplan für notwendige Anpassungen

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in Bezug auf barrierefreie Gestaltung

Berücksichtigen Sie die WCAG 2.1 Richtlinien bei der Umsetzung

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Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?

Verstöße gegen das BFSG können zu rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern bis zu 100.000 Euro führen. Zudem riskieren Unternehmen Reputationsschäden und den Verlust potenzieller Kunden.

Fazit: Jetzt handeln für eine inklusive digitale Zukunft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Doch es bietet auch die Chance, Ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen und damit Ihre Kundenreichweite zu erhöhen. Beginnen Sie frühzeitig mit der Umsetzung, um rechtzeitig zum Stichtag am 28. Juni 2025 gerüstet zu sein.

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