So sieht die rechtssichere Zukunft von Websites aus
Der EuGh hat entschieden: Der User soll sich sicher und „unbeschattet“ im Internet bewegen können.
Um dies umzusetzen, muss man jede Website in der EU aufrufen können, ohne von Google, Facebook und Co „ausspioniert“ zu werden. Und erst nach einer verständlichen und umfangreichen Aufklärung und dem Klick auf den immergrünen Akzeptieren-Button, darf dann „getrackt“ werden. Darüber hinaus muss die Website auch ohne die Zustimmung des Nutzers zu den Cookies bedienbar sein. Und: Der User muss seine Entscheidung bezüglich des Trackings jederzeit anpassen können, ganz nach dem Motto: „So, heute will ich doch mal getrackt werden“.
Wo sind meine Nutzer?
Ist nun endlich – nach durch Angstschweiß geprägten Tagen und Nächten – eine rechtssichere Cookie-Opt-in-Lösung auf der eigenen Internetpräsenz eingebaut, brechen scheinbar plötzlich die Nutzerzahlen ein. Verständlich, denn die meisten User möchten natürlich nicht „verfolgt“ werden und suchen bzw. finden den unauffälligeren Opt-out-Link. Damit darf er nicht getrackt werden und erscheint auch nicht in den Nutzeranalysetools. Es soll zwar Webseiten geben, die einfach weiter tracken, dann müsste im aktuellen Firefox-Browser links neben der Adresszeile das kleine Schildchen ja immer „leuchten“ ????
Nach unserer Erfahrung sind ca. 50% der Nutzer nicht bereit getrackt zu werden.
Wo sind die Inhalte?
Erst ein üppiges Cookie-Banner mit verschiedensten Auswahlmöglichkeiten, dann eventuell noch ein Pop-up-Fenster, in dem um die E-Mailadresse des Nutzers für einen Newsletter gebeten wird – dem Nutzer wird es wirklich nicht leicht gemacht, an die Inhalte der Webseite zu gelangen.
(Glauben Website-Betreiber, dass Cookie-Banner einen Nutzer zu einem Newsletter-Abo bewegen, auch wenn die Cookie-Banner gut gemacht sind ??)
Auch wenn die Cookie-Opt-in Banner nun Pflicht sind, dürfen und sollten diese den Nutzer nicht von der Benutzung der Seite abhalten. Wie würden Sie es finden, in einem Notfall erst noch die Cookie-Opt-in-Lösung befriedigen zu müssen, um sich eine schnöde Rufnummer anzeigen zu lassen??
Ein Keks, kein Keks – Cookie-opt-in-Lösungen
Und wie macht man es nun der Judikative, dem Website-Betreiber und dem Nutzer, um den es eigentlich gehen sollte, recht??
Lösungen hierfür werden zum Beispiel von Onlinediensten zur Verfügung gestellt. Für kleinere Webseiten sogar kostenlos, aber mit beschränktem Funktionsumfang. Der dafür notwendige Code muss dann auf der eigenen Website entsprechend eingefügt werden. Nimmt die Seitenanzahl zu, muss man bezahlen. Ist der Onlinedienst insolvent oder der abonnierte Tarif überschritten, ist das Cookie-Banner ohne Funktion.
Wir empfehlen eine für das jeweilige System passende, integrierte Lösung zu verwenden. So stehen zum Beispiel für WordPress und TYPO3 „wirklich“ funktionierende Lösungen zur Verfügung.
Ihr Webauftritt soll rechtskonform und kundenfreundlich sein?