Facebook Lead Ad-Formulare zur Mitarbeitergewinnung: DSGVO-konform oder rechtliches Risiko?

Die Verwendung von Facebook Lead Ads zur Mitarbeitergewinnung kann ein effektives Mittel sein, um qualifizierte Bewerber anzusprechen. Doch wie steht es um die DSGVO-Konformität dieser Methode? Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klare Anforderungen an die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten – auch bei der Nutzung sozialer Medien. Mit den richtigen Maßnahmen können Facebook Lead Ads DSGVO-konform gestaltet werden, erfordern aber eine genaue Planung.

Ein semitransparenter Touchscreen mit Schloss und DSGVO Buttons

Die Grundvoraussetzungen für DSGVO-konforme Lead Ads

Facebook Lead Ads bieten Unternehmen die Möglichkeit, Interessenten direkt in der Plattform Daten zu entlocken. Für die DSGVO-Konformität sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:

Datenschutzerklärung im Formular einbinden:
Ein Link zur Datenschutzerklärung muss im Lead-Formular verfügbar sein.
Die Erklärung sollte klar darstellen, welche Daten gesammelt werden und zu welchem Zweck.

Angabe des Datenerhebungszwecks und des Verantwortlichen:
Der genaue Zweck der Datenerhebung, etwa für den Bewerbungsprozess, muss im Formular klar kommuniziert werden.
Das Unternehmen, das die Daten verarbeitet, ist namentlich zu nennen.

Double Opt-In umsetzen:
Facebook stellt keine automatisierte Double-Opt-In-Funktion bereit, die die Identität der Nutzer bestätigt.
Ein manuell implementiertes Verfahren, etwa über eine separate Bestätigungsmail, ist notwendig.

Datensparsamkeit beachten:
Es dürfen nur Daten abgefragt werden, die für den Bewerbungsprozess unbedingt notwendig sind.
Anonyme oder minimalistische Formulare können eine datenschutzfreundliche Alternative sein.

Herausforderungen und spezielle Anforderungen

Ein Hauptproblem ist die fehlende native Unterstützung von Double Opt-In durch Facebook. Unternehmen müssen externe Tools oder eigene Lösungen einsetzen, um sicherzustellen, dass die Einwilligung des Nutzers eindeutig und überprüfbar ist.

Auch bei der Weitergabe der Daten, z. B. an ein Bewerbermanagementsystem, sind klare Regelungen erforderlich:

Offenlegung in der Datenschutzerklärung: Die Weitergabe an Dritte, etwa ein CRM-Tool, muss explizit erwähnt werden.

Einwilligung zur Datenweitergabe: Falls Dritte involviert sind, ist eine zusätzliche Einwilligung notwendig.

Praktische Tipps zur Umsetzung

Datenschutzerklärung verlinken: Nutzen Sie die Funktion „Benutzerdefinierter Haftungsausschluss hinzufügen“ im Facebook Ads Manager.

Double Opt-In manuell integrieren: Setzen Sie Bestätigungsmails ein, um die Identität der Bewerber zu überprüfen.

Regelmäßige Überprüfung: Lassen Sie Ihre Lead-Formulare durch einen Datenschutzbeauftragten oder Rechtsexperten prüfen, um die Einhaltung aller Anforderungen sicherzustellen.

Fazit

Die Nutzung von Facebook Lead Ads zur Mitarbeitergewinnung kann DSGVO-konform erfolgen, wenn alle rechtlichen Vorgaben beachtet werden. Unternehmen müssen jedoch Eigeninitiative zeigen, insbesondere beim Double Opt-In und der Transparenz der Datennutzung. Die Konsultation eines Datenschutzexperten bleibt ein unverzichtbarer Schritt, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

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