Negative Wechselwirkungen mit Hilfstechnologien
Wie das Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit (BFIT-Bund) in seiner Einschätzung betont, können Overlay-Tools störende Wechselwirkungen mit bestehenden Hilfstechnologien wie Screenreadern, Braillezeilen oder Sprachausgaben verursachen.
Anstatt die Nutzung zu erleichtern, behindern sie häufig die ordnungsgemäße Funktion dieser Werkzeuge. Dadurch verschlechtert sich die Zugänglichkeit von Webseiten, statt sich zu verbessern. In manchen Fällen werden Menschen mit Beeinträchtigungen sogar vollständig vom Zugriff auf Inhalte ausgeschlossen.
Einschätzung des BFIT-Bund zu Overlay-Tools (PDF)
Öffentliche Stellen in der Pflicht
Besonders kritisch ist der Einsatz solcher Tools bei Webauftritten öffentlicher Stellen. Behörden, Bildungseinrichtungen und andere öffentliche Einrichtungen sind laut dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet, ihre digitalen Angebote nach anerkannten Standards barrierefrei zu gestalten.
Der Einsatz von Overlay-Lösungen wie eyeable kann diesen Anforderungen nicht gerecht werden, da sie lediglich kosmetische Anpassungen vornehmen, ohne die eigentlichen strukturellen Barrieren im Quellcode zu beheben.
Echte Barrierefreiheit braucht sauberen Code
Fachleute betonen daher, dass echte digitale Barrierefreiheit nur durch technisch und inhaltlich korrekt umgesetzte Webseiten erreicht werden kann – also durch sauberen Code, klare Struktur, semantische HTML-Elemente und die konsequente Anwendung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Overlay-Tools können in Ausnahmefällen unterstützend wirken, sind aber kein Ersatz für eine durchdachte barrierefreie Entwicklung.
Fazit
Overlay-Lösungen versprechen schnelle Ergebnisse, verschleiern aber oft bestehende Mängel. Wer wirklich barrierefreie Websites schaffen will – insbesondere im öffentlichen Bereich – sollte auf nachhaltige, standardkonforme Programmierung setzen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass digitale Angebote für alle Menschen zugänglich sind.
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